Der seit Jahren zwischen der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) und der Swatch Group schwelende Streit, die angekündigt hatte, und bereits mitten in der Umsetzung ihres Vorhabens ist, Unternehmen, die nicht zum Konzern gehören, auf mittlere Sicht nicht mehr mit Mechanischen Uhrwerken wie auch Komponenten und Teilen zu beliefern, die für deren Herstellung benötigt werden, hat durch den jüngsten Entscheid der Weko eine neue Richtung erhalten. Es wurde zwar grundsätzlich bestätigt, dass die Swatch Group die Belieferung von externen Kunden mit kompletten Werken Schritt für Schritt, auf Grundlage von klaren Ankündigungen und Vereinbarungen – und unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung – zurückfahren kann und darf, so gilt dies jedoch nicht für Teile und Uhrwerkskomponenten.
Dies wird in naher Zukunft weiteren Stoff für Diskussionen und die eventuelle Korrektur in der Strategie des ein oder anderen Betroffenen liefern.
Anbei der Link zum ausführlichen Artikel.
Ein lesenswerter Beitrag zum Thema von Gisbert L. Brunner ist hier erschienen.
Quelle: http://www.20minuten.ch
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